Hörgeräte gelten als kleine technische Wunderwerke und sind technologisch sehr komplex. Wenn Sie sich nach einem Hörgerät umsehen, werden Sie daher auf vergleichsweise hohe Preise treffen. Gut zu wissen, dass Sie diese nicht in voller Höhe selbst stemmen müssen, sofern Ihr Gehör eine Hörgeräteversorgung erfordert.

Die Rechtsprechung springt hierbei, insbesondere Patienten mit einem kleinen Geldbeutel zur Seite. Grundsätzlich jedoch gilt, dass jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf Beihilfe für Hörgeräte hat – unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist.

Welche Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden und was ist bei der Bezuschussung zu beachten? Mit dem folgenden Wegweiser ebnen wir Ihnen als Hörakustiker vor Ort in Dortmund den Weg zu einer umfassenden Versorgung Ihres Gehörs mit moderner Technologie.

Berücksichtigen Sie dabei auch, dass nicht nur die Kosten für das Hörgerät selbst, sondern auch solche, die für Zusatzleistungen anfallen, von Ihrer Krankenkasse ganz oder anteilig übernommen werden können.

Hörgeräte nur als Privatpatient beihilfefähig?

Grundsätzlich gilt: Sie müssen keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, um Beihilfe für Hörgeräte beantragen zu können. Auch gesetzlich versicherten Patienten, die eine Hörgeräteversorgung benötigen, steht finanzielle Unterstützung in Form von Beihilfe durch die Krankenkasse zu.

Hierauf gibt es sogar einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Beachten Sie dabei allerdings, dass die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung medizinisch gegeben sein muss. Hierfür benötigen Sie von Ihrem Arzt (in aller Regel von einem HNO-Mediziner) eine sogenannte Hörgeräteverordnung.

Liegt eine solche vor, ist es erforderlich, sich bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten – am besten schriftlich – zusichern zu lassen. Beim Hörakustiker können Sie ein Gerät auswählen, das zu Ihnen und Ihren medizinischen Anforderungen passt. Mit welcher Höhe an finanzieller Unterstützung Sie grundsätzlich rechnen können, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Beihilfe für Hörgeräte

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Beihilfe für Hörgeräte erhalten in Dortmund – Mengede

Kassengeräte in voller Höhe beihilfefähig

Beim Hörakustiker erhalten Sie vor Ort spezielle Geräte, die einen sehr modernen Standard haben und von der Krankenkasse bezuschusst werden, ohne dass Sie aufzahlen müssen.

Weiterhin können Sie sich für Hörgeräte mit Spitzentechnologie entscheiden. Hierfür erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse lediglich den gesetzlich verankerten Sockelbetrag. Der übersteigende Betrag ist aus eigener Tasche zu finanzieren.

Des Weiteren unterscheidet die Kasse auf Basis der medizinischen Hörgeräteverordnung in eine Bezuschussung von Standardgeräten, die bei einer klassischen Schwerhörigkeit infrage kommen, und in eine solche, die für eine ausgeprägte Schwerhörigkeit vonnöten sind, um eine vollständige Taubheit zu vermeiden.

Hörgeräte sind in folgender Höhe beihilfefähig:

  • Klassisches Hörgerät: 685,00 Euro pro Gerät

  • Hörgerät bei drohender Taubheit: 840,00 Euro pro Gerät

Des Weiteren ist es möglich, sich für die Anpassung des Ohrstücks eine Pauschale vergüten zu lassen. Diese liegt bei 33,50 Euro. Für den Fall, dass die individuelle Anpassung des Hörgeräts so umfangreich ist, dass der Hörakustiker die Anpassungsleistung nicht mehr komplett kostenlos übernehmen kann, so sind auch diese Kosten beihilfefähig.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme an. Zur Beihilfe für Hörgeräte gehört ebenso die Instandhaltung der Geräte. Erleidet Ihr Hörgerät einen Defekt, so können Sie es beim Hörakustiker vor Ort unkompliziert und fachgerecht reparieren lassen.

In aller Regel übernehmen die Krankenkassen auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung die Reparaturkosten. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, hängt von der Krankenkasse ab. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist aufgrund dessen unverzichtbar.

Welche Voraussetzungen gibt es, um Beihilfe für Hörgeräte zu erhalten?

Entscheidend ist die von Ihrem Arzt ausgestellte Hörgeräteverordnung. Welche medizinische Diagnose sich dahinter verbirgt, ist in aller Regel unerheblich.

Hörgeräte können nicht nur bei einer beginnenden oder fortgeschrittenen Hörminderung, sondern auch bei Tinnitus und anderen Erkrankungen, die das Gehör einschränken, hilfreich sein. Ebenso erfolgt die Zahlung nicht automatisch. Hierfür ist ein Antrag auf Beihilfe bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen.

Wie ist vorzugehen, wenn man Beihilfe erhalten möchte?

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Hörgerätebeihilfe und empfehlen Ihnen auf Basis unseres Erfahrungsschatzes, sich nach dem Ausstellen der Hörgeräteverordnung unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Modalitäten zum Bezuschussungsprozedere zu klären.

Nach einer Anfrage bei Ihrer Kasse zwecks Übernahme der Kosten können Sie beim Hörakustiker einen Beratungstermin vereinbaren. Wir stellen Ihnen Kassengeräte und Premium-Lösungen vor. Sollten Sie Letztere wünschen, kann sich eine Aufzahlung ergeben. Um den Sockelbetrag gezahlt zu bekommen, ist ein Antrag bei der Kasse auch dann unverzichtbar.

Nun ist es Zeit für den Antrag auf Beihilfe für Hörgeräte bei Ihrer Krankenkasse. Wird diesem stattgegeben, können Sie den Kauf auslösen. Die Aufzahlung ausgenommen, erfolgt indessen eine direkte Abrechnung zwischen Hörakustiker und Krankenkasse.

Eine umfangreiche Beratung erhalten Sie beim Hörakustiker Hörsysteme Mengede in Dortmund.

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Zainab Ismail
(Filialleitung)

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