Obgleich Hörgeräte als medizinisch notwendig bei einem (anteiligen) Hörverlust gelten, gilt es bei deren Anschaffung auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen – denn die Übernahme der Kosten erfolgt, je nach Modell, keinesfalls ganzheitlich. Da die Kostenspanne bei Hörgeräten relativ groß ist, empfiehlt sich zudem eine Beratung beim Hörakustiker von Hörsysteme Mengede in Dortmund.

Preisklassen von Hörgeräten

Die Kosten für Hörgeräte lassen sich prinzipiell in vier Kategorien gliedern:

  • Nulltarif-Hörgeräte und Basisklasse: rund 0 bis 800 Euro pro Hörgerät

  • Mittelklasse-Hörgeräte kosten etwa 800 bis 1900 Euro

  • Spitzenklassemodelle schlagen mit etwa 1.900 bis 3.000 Euro zu Buche

  • Premium-Modelle kosten 3.000 Euro aufwärts pro Hörgerät

Die erste genauer gesagt Nulltarif-Hörgeräteklasse ist auch deshalb bedeutsam, weil bei diesen kein Eigenanteil gezahlt werden muss. Folglich fällt gegebenenfalls lediglich eine kleine Rezeptgebühr an, die eigentlichen Kosten ersetzt aber die zuständige Krankenkasse.

Des Weiteren gilt: Unabhängig der jeweiligen Klasse, muss jedes Hörgerät bestimmte Mindestanforderungen erfüllen – allen voran natürlich die des Ausgleichs eines bestehenden Hörverlustes.

Bezüglich Hinter-dem-Ohr- und In-dem-Ohr-Hörgeräten wird nicht innerhalb der verschiedenen Klassen differenziert. Des Weiteren können auch Basismodelle eine Rückkopplungsunterdrückung sowie eine digitale Klangverarbeitung mitbringen.

Kosten für Hörgeräte, so setzen sie sich zusammen. Bildquelle: Creative Caliph / kostimedia / shutterstock

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Wie stellen sich die Kosten für Hörgeräte zusammen

Unterschiede bezüglich der Funktionalität

Die Kosten für Hörgeräte beeinflussen deren Leistungs- und Funktionsumfang. Um einen Hörverlust zu beheben, sind sie allesamt geeignet. Die tatsächliche Klangqualität kann sich aber zwischen den unterschiedlichen Preisklassen unterscheiden. Das lässt sich an verschiedenen Funktionen verdeutlichen.

Richtungshören ist meist erst ab der Mittelklasse verfügbar, während automatisiertes 360-Grad-Hören häufig den Spitzen- und Premiummodellen vorbehalten ist. Unterschiedliche vorprogrammierte und individuell steuerbare Hörprogramme sind in der Basisklasse größtenteils nicht vorzufinden, ab der Mittelklasse hingegen schon.

Diese bringen zumeist verschiedene Konnektivitätsschnittstellen mit, wodurch sie sich beispielsweise mit anderen Geräten oder speziellen Smart-Home-Applikationen verbinden lassen.

Die volle Klang- und Formvielfalt bringen Modelle aus der Spitzen- und Premiumklasse mit. Diese sind aufgrund der da leistungsstärkeren Mikrochips zudem überwiegend in der Lage, sich vollautomatisch an unterschiedliche Hörumgebungen anzupassen.

Das kann in einer leichteren Handhabung ebenso wie zu einem besseren Hören, primär in anspruchsvollen Umgebungen, führen.

Wie gestaltet sich die Übernahme der Kosten?

Zum aktuellen Zeitpunkt beziffert sich der Krankenkassenzuschuss der gesetzlichen Versicherungsträger auf bis zu 750 Euro pro Ohr und Hörgerät. Liegt auf beiden Ohren ein auszugleichender Hörverlust vor, beträgt die maximale Erstattungshöhe folglich 1.500 Euro.

Die privaten Krankenversicherer unterscheiden sich erheblich in der Höhe ihrer Kostenübernahme, da diese anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht standardisiert ist.

Wenn Sie Hörgeräte benötigen, sollten Sie vor der eigentlichen Auswahl daher Ihre PKV kontaktieren und die maximale Erstattungshöhe erfragen. Summen von bis zu 1.500 Euro pro Ohr und Hörgerät, was der doppelten Summe gegenüber der GKV entspricht, sind bei privaten Krankenkassen keine Seltenheit. Sofern Sie einer Berufsgenossenschaft zugehörig sind, könnte diese ebenfalls eine (anteilige) Kostenübernahme gewährleisten.

Diese gliedert sich in drei Kategorien und ist unter anderem an eine Begründung des Hörakustikers gekoppelt, wenn Hörgeräte aus höheren Erstattungskategorien übernommen werden sollen. Die maximale Erstattungshöhe ist in der Kategorie 1 der Berufsgenossenschaften höher als in der GKV bemessen.

Mögliche Steuervorteile berücksichtigen

Sofern eine ärztliche Hörgeräteverordnung vorliegt, können die Kosten für Hörgeräte unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden und damit Ihre zu zahlende Steuerlast reduzieren. Die Anschaffungskosten gelten im Steuerrecht als „außergewöhnliche Belastungen“.

Ob es Ihnen möglich ist, die Hörgeräte da steuerlich geltend zu machen, hängt von mehreren Faktoren ab. So müssen Sie zunächst einmal natürlich überhaupt Einkommenssteuer zahlen, also ein entsprechend hohes Einkommen haben, das zu einer Einkommenssteuerlast führt. Anschließend muss der Preis der Hörgeräte, abzüglich der Übernahmeleistungen der Krankenversicherer, dem Einkommen gegenübergestellt werden.

Außergewöhnliche Belastungen gelten als solche, wenn sie je nach Lebenssituation und Steuerstand 1 bis 7 Prozent der erzielten Einkünfte ausmachen.

Die Wahl der Hörgeräte beginnt mit einer professionellen, individuellen Beratung

Nicht immer ist ein Premium-Hörgeräte unbedingt notwendig oder finanziell machbar: Gleichermaßen haben Sie mitunter individuelle Ansprüche, die über die Funktionalität eines Nulltarif- beziehungsweise Basismodells hinausgehen.

An dieser Stelle kommt eine persönliche Beratung bei Hörsysteme Mengede in Dortmund ins Spiel. Dieser ist in der Lage Ihnen die aktuell verfügbaren Modelle aus unterschiedlichen Preisklassen ebenso wie deren Funktionsvielfalt praktisch vorzustellen.

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Mitarbeiterin

Zainab Ismail
(Filialleitung)

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