Kassenhörgeräte in Dortmund Mengede – Beratung und Verkauf

Wenn Sie eine Hörschädigung auf einem oder beiden Ohren haben, ist meist eine Hörhilfe in Form eines Hörgerätes eine sinnvolle Möglichkeit zur Korrektur Ihrer Schwerhörigkeit. Sie haben hierbei die Wahl zwischen einer Vielzahl an Produkten mit sehr unterschiedlicher Ausstattung.

Geräte ohne Zuzahlung bieten Ihnen eine gute Versorgung mit einem kassenzugelassenen Hilfsmittel. Sie können diese bei Hörsysteme Mengede in Dortmund kaufen und sich hier auch ausführlich zu den jeweiligen Möglichkeiten beraten lassen.

Was sind Kassenhörgeräte?

Kassenhörgeräte sind Hörhilfen, deren Kosten bei einer medizinischen Erfordernis von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die grundsätzlichen Auswahlmöglichkeiten im Bereich von Hörgeräten sind sehr groß und in der Regel mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden.

Diese richten sich nach der technischen Ausstattung und Ausgestaltung der einzelnen Produkte. Kassen finanzierte Geräte bieten eine Grundversorgung, die zur Beseitigung Ihrer Schwerhörigkeit geeignet ist.

Ein Kassenprodukt stellt in keinem Fall eine unzureichende oder gar minderwertige Qualität dar im Vergleich zu einem hochpreisigen Gerät. Sie können davon ausgehen, dass die Schädigung Ihres Gehörs auch mit einem Kassenmodell vollständig und sicher korrigiert wird.

Ihr Hörakustiker in Dortmund-Mengede zeigt Ihnen die für Sie passgenau geeigneten Kassenhörgeräte und erläutert Ihnen die damit verbundenen Funktionen.

Kassenhörgeräte in Dortmund Mengede. RIC Hörgeräte

Copyright by: Resound

Kassenhörgeräte: Beratung und Verkauf in Dortmund Mengede

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Für die Übernahme der Kosten gibt es vertragliche Regelungen, die den exakten Betrag festlegen, der von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Die aktuellen Gegebenheiten hierzu basieren auf einer Anpassung der Mindeststandards für Modelle, die von den Kassen finanziert werden, aus dem Jahr 2013.

Mit der damaligen Erhöhung der Zuzahlungsregelungen wurden nicht nur Beträge erhöht, die Ihre Krankenkasse zahlt, sondern auch detailliert die Mindestanforderungen bei der Ausstattung festgelegt.

Zur Mindestausstattung zählen:

  • digitale Funktionsfähigkeit der Einstellungen

  • drei wählbare Hörprogramme

  • vier Frequenzkanäle

  • Unterdrückung von Störgeräuschen

  • Unterdrückung von Rückkopplungsgeräuschen

Generell übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen maximalen Betrag von derzeit 784,94 Euro für ein einzelnes Hörgerät. Sollten Sie zwei Produkte kaufen wollen, reduziert sich die Zuzahlungsleistung.

Detaillierte Informationen über die genauen Beträge für Geräte ohne Zuzahlung erhalten Sie von Ihrem Hörakustiker in Dortmund-Mengede.

Werden für Kassenhörgeräte Kosten fällig?

Voraussetzung für Ihre Hörgeräte ohne Zuzahlung ist zunächst ein Besuch bei einem HNO-Arzt Ihres Vertrauens. Dieser nimmt eine ausführliche Untersuchung Ihres Gehörs vor.

Sollte im Rahmen dieser ärztlichen Untersuchung eine Schwerhörigkeit festgestellt werden, ist die sogenannte medizinische Notwendigkeit für eine Hörhilfe gegeben. Sie erhalten von Ihrem Arzt demnach eine Hilfsmittelverordnung, mit der Sie zu Ihrem Hörakustiker nach Dortmund-Mengede gehen können.

Für welche Ausstattung Ihres Hörgerätes Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen selbst überlassen. Die Grundversorgung mit einem Kassenhörgerät ist für Sie ohne Zuzahlung. Der Gesetzgeber sieht jedoch einen Betrag für die Hilfsmittelverordnung (umgangssprachlich als Rezept bezeichnet) vor.

Dieser beträgt für jedes einzelne Hörgerät zehn Euro. Sollten Sie zwei Geräte benötigen, liegt Ihr Eigenanteil demnach bei höchstens zwanzig Euro. Diesen Betrag zahlen Sie vor Ort beim Kauf Ihrer Geräte.

Worin unterscheiden sich Kassenhörgeräte von anderen Produkten?

Der primäre Unterschied liegt an der Höhe der Kosten. Diese bemisst sich grundsätzlich an der Ausstattung und den damit verbundenen technischen Möglichkeiten eines Gerätes. Die Hörhilfen lassen sich im Wesentlichen in drei verschiedene Klassen aufteilen.

Kassenhörgeräte

Die Kosten für Geräte der Grundversorgung werden von den Krankenkassen übernommen, im Rahmen der vertraglichen Regelungen. Der Eigenanteile darf einen Betrag von zehn Euro pro Hörgerät nicht überschreiten.

Hörgeräte der mittleren Preisklasse

Im mittleren Sektor können Sie mit Kosten im Bereich von 500 Euro bis 1200 Euro für jedes einzelne Hörgerät rechnen.

Hörgeräte der oberen Preisklasse

Produkte der gehobenen Klasse sind die Geräte mit der höchsten technischen Ausstattung und liegen preislich bei etwa 1200 Euro bis 1800 Euro für je ein Hörgerät.

Fazit

Bei einer Schwerhörigkeit ist eine gute Versorgung mit einem passenden Hörgerät wesentlich, um ohne Einschränkungen am Alltag teilhaben zu können. Die Auswahl an Hörhilfen ist groß und auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse ausgerichtet.

Hörgeräte, die Sie ohne Zuzahlung kaufen können, bieten Ihnen eine sichere und technisch hochwertige Unterstützung und ermöglichen es Ihnen, wieder gut hören zu können.

Lassen Sie sich von Ihrem Hörakustiker Hörsysteme Mengede in Dortmund über die unterschiedlichen Optionen und die jeweiligen Modelle der zuzahlungsfreien Hörgeräte informieren.

Interesse geweckt?

Mitarbeiterin

Zainab Ismail
(Filialleitung)

Vereinbaren Sie heute noch einen unverbindlichen Beratungstermin bei Hörsysteme Mengede.
Ihr Spezialist für Hörgeräte in Dortmund.