Kostenübernahme von Hörhilfen durch die Krankenkassen

Sep right

Eine Kostenübernahme ist wichtig, damit es mit der Übernahme durch die Krankenkassen klappt, muss man bestimmte Rahmenbedingungen einhalten, dann steht dem neuen Hörgerät nichts mehr im Wege.

Welche Kosten werden eigentlich übernommen?

Kann eine Hörschwäche, etwa durch einen HNO-Arzt nachgewiesen werden, übernehmen Krankenkassen grundsätzlich auch die Anschaffungskosten für eine Hörhilfe.

Auch für PKV-Versicherte ist eine Kostenübernahme vorgesehen, die Höhe und die Bedingungen sind jedoch abhängig vom gewählten Tarif.

Anspruch auf Übernahme der Kosten liegen vor für:

  • Hörhilfen/Hörgeräte die zuzahlungsfrei sind

  • Professionelle Hörtests inkl. Geräteanpassung

  • Reparaturen an Hörgeräten oder Wartungsarbeiten

Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, stellen sich die Krankenkassen bei der Kostenübernahme auch nicht quer.

Krankenkassen Übernahme von Hörgeräten in Dortmund
LDA

© Copyright by AudioService I All Rights Reserved

Anforderungen bei der Kostenübernahme

Sep right

Eine der Grundanforderungen der Krankenkassen ist etwa, dass sich das entsprechende Hörgerät digital einstellen lässt.

Diese Mindestanforderungen ergeben sich bei einem Hörgerät:

  • Verstärkerleistung bis 75 Dezibel

  • 1 Rückkopplungsunterdrückung
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 3 Hörprogramme
  • 4 Kanäle

Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, stellen sich die Krankenkassen bei der Kostenübernahme auch nicht quer.

Spezielle Geräte, etwa mit Zusatzfunktionen die über die ursprüngliche Empfehlung hinaus gehen, sind dann grundsätzlich zuzahlungspflichtig.

Manche Hörakustiker haben mit den Krankenkassen auch Zusatzvereinbarungen getroffen. Genaueres erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch, in ihrem Hörfachgeschäft in Mengede, wir freuen uns auf ihren Besuch.

Welche Kosten werden übernommen?

Gesetzliche Krankenkasse

Sep

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*/**
  • 33,50 Euro Brutto für Otoplastik pro Ohr
  • 125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur pro Ohr

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

Private Krankenkasse

Sep

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

Terminvereinbarung Hörakustiker in Dortmund

Interesse geweckt?

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse für unsere Produkte und Dienstleistungen geweckt haben. Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie heute noch einen Termin in unserem Fachgeschäft in Mengede.

Unser Fachgeschäft

Im-Ohr-Hörgeräte kaufen in Dortmund

© Copyright by Starkey I Alle Rechte vorbehalten.

Hörgeräteakustiker in Dortmund und Umgebung
Sep

Hörsysteme Mengede
Siegburgstr. 19
44359 Dortmund

TELEFON: +49 (0) 231 997 6500
EMAIL
: info@hoersysteme-mengede.de