Kostenübernahme von Hörhilfen durch die Krankenkassen
Eine Kostenübernahme ist wichtig, damit es mit der Übernahme durch die Krankenkassen klappt, muss man bestimmte Rahmenbedingungen einhalten, dann steht dem neuen Hörgerät nichts mehr im Wege.
Welche Kosten werden eigentlich übernommen?
Kann eine Hörschwäche, etwa durch einen HNO-Arzt nachgewiesen werden, übernehmen Krankenkassen grundsätzlich auch die Anschaffungskosten für eine Hörhilfe.
Auch für PKV-Versicherte ist eine Kostenübernahme vorgesehen, die Höhe und die Bedingungen sind jedoch abhängig vom gewählten Tarif.
Anspruch auf Übernahme der Kosten liegen vor für:
Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, stellen sich die Krankenkassen bei der Kostenübernahme auch nicht quer.
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Anforderungen bei der Kostenübernahme
Eine der Grundanforderungen der Krankenkassen ist etwa, dass sich das entsprechende Hörgerät digital einstellen lässt.
Diese Mindestanforderungen ergeben sich bei einem Hörgerät:
Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, stellen sich die Krankenkassen bei der Kostenübernahme auch nicht quer.
Spezielle Geräte, etwa mit Zusatzfunktionen die über die ursprüngliche Empfehlung hinaus gehen, sind dann grundsätzlich zuzahlungspflichtig.
Manche Hörakustiker haben mit den Krankenkassen auch Zusatzvereinbarungen getroffen. Genaueres erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch, in ihrem Hörfachgeschäft in Mengede, wir freuen uns auf ihren Besuch.