Hörgeräte können heute sowohl einfache als auch starke Hörbeeinträchtigungen effektiv ausgleichen.

Sie suchen eine Hörhilfe, deren Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden oder für die es eine Zuzahlung gibt? Kein Problem, wir bieten Ihnen die passenden Hörgeräte und gerne eine Beratung vor Ort bei Hörsysteme Mengede in Dortmund.

Dann springt die Berufsgenossenschaft ein

Eine Kostenübernahme durch die BG setzt ein Prüfverfahren voraus. Wenn Sie in einer Berufsgenossenschaft sind und durch beruflich bedingten Lärm einen Hörverlust erlitten haben, lohnt sich dieses Verfahren aber durchaus.

Im Vergleich mit den Krankenkassen fällt der Zuschuss für Hörhilfen in diesem Fall nämlich wesentlich höher aus. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie auch einen Anspruch darauf haben.

Falls sich bei Ihnen eine sogenannte Lärmschwerhörigkeit durch die Arbeit eingestellt hat, haben Sie diesen Anspruch. Vermutlich fragen Sie sich nun, wie man diesen nachweist.

Dieser Nachweis erfolgt durch verschiedene Dinge. Grundsätzlich muss die Hörbeeinträchtigung durch einen Arzt amtlich bescheinigt werden. Zudem müssen Sie eine entsprechende Einstellung im beruflichen Feld nachweisen.

Hinzu kommen Unterlagen der Krankenkasse, die mögliche Vorerkrankungen ausschließen, die bereits vor Eintritt in den Beruf vorlagen. Wenn diese Dokumente jeweils versammelt wurden, wird die Lärmbelästigung im praktischen Arbeitsfeld in der Regel durch einen Akustiker geprüft. Diese Erhebung kann den Befund zusätzlich bestätigen.

Beratung für die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft in Dortmund

Beratung zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft gibt es in Dortmund

Nutzen Sie Ihre Zuschussmöglichkeiten!

Bis diese Dinge geprüft wurden, können einige Monate verstreichen. Wenn Ihnen eine Kostenübernahme zusteht, sollten Sie auf diese jedoch nicht verzichten. Schließlich haben Sie ein Recht darauf.

Bei Bestätigung stehen Ihnen hochwertige Hörhilfen zur Verfügung, für die Sie nicht viel bezahlen müssen. Unser Hörakustiker berät Sie gerne und gibt Ihnen einen Überblick über die passenden Geräte. Je nach Hörverlust und Kontext können sich unterschiedlich hohe Ansprüche ergeben.

Unser Personal hat im Blick, welche Hörhilfen in Ihrem Fall finanziert werden oder was Ihnen konkret an Zuschüssen zusteht. Sie werden überrascht sein, wie klein aber leistungsstark moderne Hörgeräte sind. Viele davon sind von Weitem gar nicht zu erkennen und überaus komfortabel.

Durch das passende Gerät gewinnen Sie wieder mehr Sicherheit, persönliche Kommunikationsfähigkeit und sinnliches Hörvergnügen. Auf diese Lebensqualität sollten Sie nicht verzichten. Sie ist gerade im Alter von Bedeutung. Aber auch viele Menschen in jüngeren Jahren kümmern sich heute bereits um den Ausgleich von Hörschäden.

Wartung, Ausstattung und Nachversorgung

Die Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft bezieht sich nicht nur auf die einmalige Anschaffung eines Geräts. Auch für die Ausstattung mit Batterien, Wartungen oder eine Nachversorgung mit neuen Geräten sind darin inbegriffen.

Wenn Sie den bürokratischen Prozess einmal durchlaufen haben, können Sie auf diese Möglichkeiten bequem zurückgreifen. Gerne versorgen wir Sie in Mengede immer wieder mit der passenden Ausstattung.

Hörvermögen kann sich über die Zeit hinweg auch verändern. Gerne führen wir mit Ihnen einen Hörtest durch und prüfen die Hörfähigkeiten auf beiden Ohren. So erhalten Sie Klarheit über Ihre Hörfähigkeiten. Diese professionellen Daten bilden sind wichtig für eine Kostenübernahme.

Sie sind aber auch die Basis für die Auswahl des richtigen Hörgeräts und die optimale Einstellung der Hörhilfen. Falls Sie eine Verschlechterung der Hörfähigkeit feststellen, kann eine Veränderung notwendig sein. Wir können Ihnen zudem Tipps zum besseren Lärmschutz geben.

Jetzt die richtigen Hörgeräte finden

Sie leiden an Lärmschwerhörigkeit, aber Ihr Anspruch wurde noch nicht bestätigt? Dann kann es dennoch sinnvoll sein, dass Sie aktiv werden. Schauen Sie doch einmal bei uns vorbei und informieren Sie sich.

Denken Sie immer daran, dass sich ein einmal erlittener Hörverlust nicht wieder rückgängig machen lässt. Anders als manch andere körperliche Verletzung lassen sich verlorene Hörfähigkeiten nicht zurückgewinnen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich rechtzeitig um den richtigen Lärmschutz und die passenden Hörhilfen kümmern.

Lassen Sie sich zur Kostenübernahme und Ihren individuellen Hörfähigkeiten beraten. Moderne Geräte haben vielen Menschen wieder eine neue Sicherheit im Alltag geschenkt.

Sie müssen beim Antrag auf Kostenübernahme nicht zurückhaltend sein. Eine fünfstellige Zahl von Personen bekommt jährlich einen Zuschuss für Hörgeräte durch die Berufsgenossenschaft bewilligt. In einem Industrieland wie Deutschland gibt es nach wie vor viele Arbeitsplätze, an denen es sehr laut zugeht.

Lärmschwerhörigkeit ist in manchen Branchen weit verbreitet

Viele Menschen haben gar nicht im Blick, wie laut es an Ihren Arbeitsplätzen tatsächlich ist. Mancher Arbeitgeber sorgt dabei nur für einen unzureichenden Lärmschutz.

Mit einem akustischen Test lässt sich schnell herausfinden, wie stark die Beeinträchtigung tatsächlich ist. An manchen Arbeitsplätzen fällt das Problem auch dadurch auf, dass langjährige Mitarbeiter grundsätzlich zur Schwerhörigkeit neigen.

Finden Sie sich damit nicht ab und machen Sie im Zweifelsfall Ihren Anspruch geltend. Lassen Sie sich bei uns in Dortmund-Mengede zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft beraten.

Interesse geweckt?

Mitarbeiterin

Zainab Ismail
(Filialleitung)

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Ihr Spezialist für Hörgeräte in Dortmund.