Antrag für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten: Was wird übernommen?
Worauf gilt es zu achten? Wie sollte ein Antrag formuliert werden?
Geht es um einen Antrag für eine Kostenübernahme von Hörgeräten, gilt es sich zuallererst mit der derzeitigen Gesetzeslage auseinanderzusetzen. Beschäftigt man sich damit, stellt man schnell fest, dass von Gesetzeswegen genau festgelegt wurde, welche Leistungen Krankenkassen im Falle einer medizinischen Notwendigkeit an einem Hörgerät übernehmen müssen. Grundsätzlich gilt, dass Sie als hörgeschädigte Person die medizinische Notwendigkeit für das Tragen einer Hörhilfe belegen müssen.
Am einfachsten geht das durch einen Besuch bei dem für Sie zuständigen Hals-Nasen-Ohrenarzt, der anschließend eine Verordnung, beziehungsweise ein Rezept für Sie ausstellen kann. Diese Verordnung gilt es dem Antrag für eine Kostenübernahme anschließend beizulegen. Ferner gilt, dass es einige grundsätzliche Regelungen für Krankenkassen gibt, die während eines Antrags für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten von Ihnen beachtet werden sollten.
Demzufolge sind Krankenkassen grundsätzlich erst einmal dazu verpflichtet, ein medizinisch verordnetes Hörgerät zu bezahlen, damit Sie als hörgeschädigte Person anschließend wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Für diese Kostenübernahme gelten allerdings bestimmte Festbeträge. Neben der Übernahme der Kosten der Grundgeräte im Rahmen des Festbetrags sieht das Gesetz zudem vor, dass Krankenkassen zusätzlich Kosten für das Testen, die Wartung und gegebenenfalls für Reparaturen der Hörgeräte übernehmen müssen. Ebenso wird die Anfertigung von individuellen Ohrstücken seitens der Krankenkasse prinzipiell übernommen.
Was zahlt die Krankenkasse? Wie teuer darf das Hörgerät sein?
Das Gesetz hat also gewisse Höchstgrenzen ausformuliert, hinsichtlich der Kostenübernahme von Hörgeräten seitens Krankenkassen. Da sich dieser Festbetrag alle paar Jahre ändert, bitten wir Sie, sich vor jedem Antrag erneut zu informieren, wie hoch die derzeitige Höchstgrenze für eine Kostenübernahme tatsächlich ist. Aktuell sieht das Gesetz vor, dass ein Betrag von 685 Euro pro Hörgerät übernommen wird, beziehungsweise sogar bis zu 840 Euro, wenn Sie an einer nachweisbaren hochgradigen Schwerhörigkeit leiden. Hinzu kommt dann die zuvor erwähnte Pauschale für etwaige Reparaturen von 125 Euro und nochmals 33 Euro für die Anfertigung von individuellen Ohrstücken. Hörgeräte, die sich preislich innerhalb dieses Festbetrags bewegen, werden häufig auch als „Kassengerät“ bezeichnet. Daraus geht zumindest hervor, dass innerhalb Deutschlands jede hörgeschädigte Person Anspruch auf ein Hörgerät hat.
Der technische Mindeststandard für Hörgeräte
Neben dem erwähnten Festbetrag für Hörgeräte, der seitens der Krankenkasse in jedem Fall gezahlt werden muss, gelten zudem bestimmte technische Mindeststandards für die Hörhilfen. Dazu gehören eine Rückkopplungsunterdrückung, mehrere Hörprogramme und die Digitaltechnik als solche. Der technische Mindeststandard im Zusammenspiel mit den vorgesehenen Festpreisen sieht damit Hörgeräte vor, die, abhängig von den Ansprüchen des Trägers, vollkommen ausreichend sein können oder den Wunsch nach besseren, mit fortschrittlicherer Technik ausgestatteten Hörhilfen aufkommen lassen. Aufgrund der stetig fortschreitenden Technik und der immer kompakteren, besseren und optisch ansprechenderen Hörgeräten, ist dieser Wunsch absolut nachvollziehbar, sich etwas zu wünschen, als das, was die eigene Krankenkasse als Hörhilfe vorsieht.
Was kann ich tun, wenn die Kosten der Hörgeräte den kassenärztlichen Festbetrag übersteigen?
Antrag für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten
Die gute Nachricht für Sie ist, dass es bei einem Antrag für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten weiterhin Spielraum für Sie gibt. Einer der wichtigsten Tipps, den wir Ihnen an dieser Stelle für einen Antrag auf eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten mit auf den Weg geben können, ist sich einen Kostenvoranschlag einzuholen. Wo man das macht? Ganz einfach; bei einem Hörakustiker. Während einer Fachberatung beim Akustiker Ihres Vertrauens können Sie sich nicht nur umfassend über verschiedene Hörgerätemodelle informieren lassen, sondern sich zudem einen Kostenvoranschlag für das von Ihnen anvisierte Hörgerät geben lassen. Des Weiteren gilt, dass der zuvor erwähnte Festpreis immer und in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen werden muss, vorausgesetzt Sie können die bereits erwähnte Verordnung von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt bei der Krankenkasse vorlegen, die eine medizinische Notwendigkeit des Hörgeräts für Sie untermauert. Ferner haben Sie anschließend folgende weitere Möglichkeiten:
1. Mehrkosten selbst übernehmen
Die einfachste Möglichkeit für Sie ist, dass Sie sich dazu entschließen, die zusätzlichen Kosten für das Hörgerät, welches Ihnen vielleicht auch im Rahmen einer Fachberatung beim Akustiker empfohlen wurde, selbst zu übernehmen. Wie bereits erwähnt, unterstützt Sie Ihre Krankenkasse weiterhin bei dem Kauf des Hörgeräts, im Rahmen des Festbetrags zwischen aktuell 685 und 840 Euro pro Hörgerät.
2. Verhandlungen mit der Krankenkasse anstreben
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, weitere Verhandlungen mit der Krankenkasse anzustreben. Der Erfolg oder Misserfolg solcher Verhandlungen lässt sich zwar pauschal nur sehr schwer festmachen, da dies immer von der jeweiligen Krankenkasse und Ihrem zuständigen Ansprechpartner abhängt, jedoch gewähren manche Krankenkassen weitere Zuschüsse, die über den gesetzlich verordneten Festbetrag hinaus gehen. Am wahrscheinlichsten haben Sie hier Erfolg, wenn Sie Ihren Bedarf an einem teureren Hörgerät sowohl medizinisch als auch aufgrund individueller Umstände bekräftigen können. Hier können zusätzliche Empfehlungen seitens Ihres Haus- oder Hals-Nasen-Ohren-Arztes behilflich sein, sowie eine Empfehlung durch eine Fachberatung beim Akustiker Ihres Vertrauens.
3. Die Möglichkeiten für weitere Zuschüsse überprüfen
In gewissen Fällen kann es auch Sinn ergeben, sich nach Fördermöglichkeiten umzuschauen, zum Beispiel durch Sozialhilfeträger oder Stiftungen.
Antrag bei der Krankenkasse: Wie sollte ein Antrag für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten formuliert werden?
Was bei keinem Antrag dieser Art fehlen darf, ist eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit Ihres Bedarfs an einem Hörgerät medizinisch festhält. Ihr bester Ansprechpartner ist hier Ihr HNO-Arzt. Weiterhin gilt es, dem Antrag für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten, Hörtests beizufügen. Audiometrische Befunde, die aus einem Hörtest hervorgehen, dokumentieren Ihren Hörverlust und untermauern zusätzlich die Notwendigkeit eines Hörgeräts in Ihrem Fall. Für einen Hörtest bietet sich neben einem Arztbesuch auch eine Fachberatung beim Akustiker Ihres Vertrauens an. Im selben Zuge, sprich, durch eine Fachberatung beim Akustiker, sollte auch der Kostenvoranschlag für die Hörgeräte eingeholt werden, den Sie anschließend dem Antrag beilegen.
Ferner ist es für Ihren Antrag auf eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten hilfreich, wenn neben der medizinischen Verordnung auch die Notwendigkeit für das Tragen des Hörgeräts individuell dargelegt wird. Ihr HNO-Arzt kann neben einem Rezept für ein Hörgerät demnach erklären, warum genau Sie auf eine Hörhilfe in Ihrem individuellen Alltag angewiesen sind, so zum Beispiel aufgrund Ihres Berufs oder aufgrund erheblicher Kommunikationsschwierigkeiten.
Für den Fall, dass die Kosten für Ihr Hörgerät höher sind als der von der Krankenkasse vorgesehene Festbetrag, sollten Sie in Ihrem Antrag darauf hinweisen, dass Ihr Wunschgerät die medizinischen Anforderungen besser erfüllt als das Hörgerät, welches sich im Rahmen des Festbetrags bewegt. Zusätzliche Empfehlungen und Erklärung seitens Ihres Hörakustikers oder HNO-Arztes können in diesem Kontext zusätzlich hilfreich sein. Weisen Sie gegebenenfalls darauf hin, dass der Festbetrag vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden soll und ausschließlich die Mehrkosten von Ihnen übernommen werden.
Abschließend sollte Sie unbedingt noch darauf achten, etwaige Fristen einzuhalten. Nicht selten sehen Krankenkassen Bearbeitungszeiten vor, die insbesondere im Rahmen eines dringenden Bedarfs an einem neuen Hörgerät von Relevanz sein können. Reichen Sie Ihren Antrag also rechtzeitig ein.
Die wichtigsten Tipps für Ihren Antrag zur vollen Kostenübernahme von Hörgeräten in der Zusammenfassung
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
Zusätzliche Tipps:
• Achten Sie auf etwaige Bearbeitungszeiten der Krankenkassen und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein
• Der Antrag sollte klar, zielgerichtet und seriös formuliert werden
• Fügen Sie gegebenenfalls individuelle Begründungen für Ihren Bedarf an einem Hörgerät dem Antrag mit bei. Beschreiben Sie zum Beispiel, inwieweit Ihre Lebensqualität durch den Hörverlust beeinträchtigt wird
• Holen Sie sich Unterstützung durch eine Fachberatung beim Akustiker Ihres Vertrauens
• Ein Hörakustiker von Hörsysteme Mengede kann Ihnen bei der Formulierung des Antrags behilflich sein
Fazit
Während der Erstellung eines Antrags für eine volle Kostenübernahme von Hörgeräten gilt es mehrere Dinge zu berücksichtigen. Was auf den ersten Blick kompliziert zu sein scheint, entpuppt sich jedoch bei genauerem Hinsehen als eine durchaus lösbare Aufgabe, speziell wenn man für die Erstellung des Antrags auf adäquate Unterstützung setzt. Unterstützung für die Erstellung eines Antrags erhalten Sie sowohl von Ihrem HNO-Arzt als auch von Ihrem Hörakustiker. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Zainab Ismail
(Filialleitung)
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