Das Wichtigste in Kürze
- Moderne Hörgeräte bieten heute eine Vielzahl an technischen Möglichkeiten und werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Grundversorgung bezuschusst – inklusive eines erneuten Anspruchs alle sechs Jahre.
- Der Weg zum neuen Hörgerät beginnt mit einem Hörtest und einer individuellen Beratung beim Hörakustiker, gefolgt von einer Testphase im Alltag.
- Auch alte Hörgeräte lassen sich sinnvoll weitergeben oder recyceln – sei es durch Spenden, Rückgabe an den Hersteller oder privaten Verkauf.
Wie häufig kann man ein neues Hörgerät beantragen?

Wenn bei Ihnen eine Schwerhörigkeit festgestellt wurde, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel alle sechs Jahre einen Zuschuss für ein neues Hörgerät. Diese Frist gilt unabhängig vom Modell oder Hersteller. Das bedeutet: Nach Ablauf der sechs Jahre haben Sie Anspruch auf ein neues Hörsystem – selbstverständlich wieder mit Kassenzuschuss.
Wünschen Sie schon vorher ein neues Gerät, etwa weil Sie von innovativer Technik oder einem höheren Hörkomfort profitieren möchten, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen.
Bei Hörsysteme Mengede informieren wir Sie gerne darüber, wann Ihre individuelle Frist endet. Besonders praktisch: Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde bei uns sind, prüfen wir das für Sie ganz unkompliziert anhand Ihrer Daten. So wissen Sie genau, ab wann Sie ein neues Hörgerät beantragen können.
Auch wenn Ihre Geräte noch nicht ersetzt werden müssen, lohnt sich ein regelmäßiger Kontrolltermin. Oftmals reicht bereits eine Nachjustierung aus, damit Sie wieder besser hören – ganz ohne neue Technik. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in unserem Fachgeschäft in Dortmund-Mengede.
Wie viel müssen gesetzlich Versicherte für ein Hörgerät zahlen?
Die Kosten für ein Hörgerät lassen sich nicht pauschal benennen – sie hängen maßgeblich von der gewünschten Technikstufe ab. Wer plant, alte Hörgeräte auszutauschen, sollte berücksichtigen, dass ein modernes Hörsystem mit Funktionen wie räumlichem Hören und optimaler Sprachverständlichkeit in anspruchsvollen Hörsituationen naturgemäß teurer ist als ein einfaches Modell zur Grundversorgung.
Fest steht: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte im Rahmen der sogenannten Regelversorgung.
Für Sie bedeutet das, dass Sie lediglich eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung von zehn Euro pro Gerät leisten müssen – also maximal 20 Euro bei einer beidseitigen Versorgung.
Welche Modelle genau unter die Kategorie der zuzahlungsfreien Kassengeräte fallen, legt der Hörakustiker fest – selbstverständlich unter Berücksichtigung der technischen Mindeststandards. Bei Hörsysteme Mengede beraten wir Sie ausführlich dazu, welche Hörsysteme Ihnen zur Verfügung stehen und welche Leistungen abgedeckt sind.
Auch bei einer erneuten Versorgung – also wenn Sie bereits Hörgeräte tragen – gelten dieselben Regelungen wie bei einer Erstversorgung.
Sollte in Ihrem Fall ein besonders hochwertiges und kostenintensives Gerät medizinisch notwendig sein, etwa um eine ausreichende Hörversorgung zu gewährleisten, kann Ihre Krankenkasse auch diese Kosten übernehmen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne beim Einreichen eines Antrags auf Kostenübernahme und stellen sicher, dass alle nötigen Unterlagen – inklusive eines ärztlichen Attests – vollständig und korrekt eingereicht werden.
Unser Ziel bei Hörsysteme Mengede: Für jedes Hörbedürfnis die passende Lösung – transparent, fair und individuell auf Sie abgestimmt.
Wie läuft der Prozess im Detail ab?

Der Ablauf einer neuen Hörgeräteversorgung folgt – ähnlich wie bei der Erstversorgung – einem klar strukturierten Prozess.
Zunächst steht ein Hörtest an. Dieser wird entweder bei uns in der Filiale oder bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt durchgeführt. Dabei wird Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren präzise gemessen. So lässt sich feststellen, ob sich Ihr Gehör verändert hat – sei es durch natürlichen Verschleiß, einen Verlust oder eine andere Ursache. Je nach Krankenkasse und Ergebnis ist möglicherweise erneut eine ärztliche Verordnung notwendig. Auch hierbei stehen wir von Hörsysteme Mengede Ihnen beratend zur Seite.
Im Anschluss besprechen wir gemeinsam Ihre Wünsche und Bedürfnisse: In welchen Alltagssituationen möchten Sie besser hören? Welche Funktionen sind Ihnen besonders wichtig? Möchten Sie weiterhin ein bestimmtes Modell oder lieber eine neue Technik ausprobieren?
Dabei klären wir auch, ob Sie eine beidseitige Versorgung benötigen, ob Sie Im-Ohr- oder Hinter-dem-Ohr-Geräte bevorzugen und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen. Selbstverständlich informieren wir Sie dabei transparent über alle Optionen – von der zuzahlungsfreien Kassenlösung bis hin zur Premium-Technik.
Für die perfekte Passform nehmen wir einen Abdruck Ihres Ohrs und lassen daraus ein individuelles Ohrpassstück anfertigen. Sobald Ihr neues Hörsystem fertig ist, wird es mithilfe modernster Messtechnik auf Ihr persönliches Hörprofil eingestellt. Danach testen Sie das Gerät im Alltag – ganz in Ruhe.
Ein abschließender Hörtest zeigt, inwieweit sich Ihr Hörvermögen mit dem neuen Gerät verbessert hat. Diese Ergebnisse dienen nicht nur Ihrer persönlichen Orientierung, sondern auch als Nachweis für die Krankenkasse.
Wohin mit dem alten Hörgerät?
Ihr altes oder defektes Hörgerät muss nicht im Schrank verstauben. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Weiterverwendung:
- Spende: Viele Organisationen nehmen gebrauchte Hörgeräte entgegen, bereiten sie auf und geben sie an bedürftige Menschen weiter.
- Rückgabe an den Hersteller: Einige Hersteller bieten Rücknahmeservices an und verwerten die Geräte umweltgerecht oder bereiten sie für den Wiedergebrauch auf.
- Verkauf: Auch ein privater Weiterverkauf ist möglich – allerdings unter Beachtung gesetzlicher Regelungen und mit begrenzten Erlösaussichten.
Gerne beraten wir Sie bei Hörsysteme Mengede, welche Lösung für Sie infrage kommt.
FAQ
Welche Lebensdauer hat ein Hörgerät in der Regel?
Moderne Hörgeräte sind wahre Technikwunder – leistungsstark, komfortabel und zuverlässig. Dennoch unterliegen sie im Alltag einer natürlichen Abnutzung. Wie lange ein Hörgerät tatsächlich hält, hängt stark von der Nutzung und Pflege ab. In vielen Fällen liegt die Lebensdauer zwischen 5 und 7 Jahren, gut gepflegte Geräte können sogar bis zu 10 Jahre funktionstüchtig bleiben. Spätestens dann stellt sich für viele die Frage, ob es an der Zeit ist, alte Hörgeräte auszutauschen, um von den neuesten technischen Entwicklungen und einem verbesserten Hörerlebnis zu profitieren.
In welcher Altersgruppe tritt Hörverlust am häufigsten auf?
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Hörverlust deutlich. Statistiken zeigen: Über 25 % der Menschen über 60 Jahre sind von einem behandlungsbedürftigen Hörverlust betroffen. Doch auch jüngere Menschen können – etwa durch Lärm oder Infektionen – betroffen sein. Bei Hörsysteme Mengede beraten wir Sie individuell, ganz gleich, in welchem Lebensabschnitt Sie sich befinden.
Darf man gebrauchte Hörgeräte weiterverkaufen?
Grundsätzlich ist der private Verkauf gebrauchter Hörgeräte erlaubt. Wichtig ist jedoch, dass klar gekennzeichnet wird, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt. Ein hoher Verkaufserlös ist eher selten, da Hörgeräte meist individuell angepasst und konfiguriert sind. Auch hier gilt: Bei Fragen zur Weitergabe oder Entsorgung sind wir gerne für Sie da.
Interesse geweckt?

Zainab Ismail
(Filialleitung)
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Ihr Spezialist für Hörgeräte in Dortmund.