Kurz und knapp
- Lärm am Arbeitsplatz ist ein ernstes Gesundheitsrisiko, das nicht nur das Gehör, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden beeinträchtigen kann.
- Ab einem Lärmpegel von 80 dB(A) sind Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen bereitzustellen, ab 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.
- Dauerhafte Lärmbelastung kann zu Hörminderungen, Tinnitus und weiteren gesundheitlichen Beschwerden führen.
- Regelmäßige Hörtests und individuell angepasster Gehörschutz helfen, Hörschäden vorzubeugen und die Lebensqualität zu erhalten.
Warum Lärm am Arbeitsplatz ein ernstes Problem ist

Lärm am Arbeitsplatz ist für viele Menschen ein alltäglicher Begleiter, dem sie sich oft nicht entziehen können. Ob in der Industrie, auf dem Bau, in Großraumbüros oder im Straßenverkehr – dauerhafte Lärmbelastung kann nicht nur das Gehör, sondern auch die allgemeine Gesundheit beeinträchtigen. Wir von Hörsysteme Mengede wissen aus Erfahrung, dass viele Betroffene erste Warnsignale wie ein Pfeifen im Ohr oder Verständigungsschwierigkeiten zunächst unterschätzen.
Doch je länger das Gehör lauter Umgebung ausgesetzt ist, desto größer wird das Risiko bleibender Hörschäden.
Statistiken zeigen, dass Lärm zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken gehört. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in der Metall- und Bauindustrie, in Produktionsbetrieben und im Transportwesen. Aber auch in vermeintlich „ruhigeren“ Branchen, wie in Großraumbüros, kann die ständige Geräuschkulisse aus Gesprächen, Telefonklingeln oder Klimaanlagen das Stressniveau erhöhen und die Konzentration mindern.
Typische Lärmquellen am Arbeitsplatz sind Maschinen, Werkzeuge oder Motoren, aber auch Verkehrslärm, laute Anlagen oder offene Bürostrukturen. All diese Faktoren summieren sich im Laufe eines Arbeitstages und können zu einer dauerhaften Belastung führen.
Wie laut darf es am Arbeitsplatz sein?
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur störend, sondern kann ab einer bestimmten Lautstärke gesundheitsschädlich sein. Um Beschäftigte zu schützen, gelten in Deutschland klare gesetzliche Regelungen. Die sogenannten Auslösewerte sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) festgelegt. Sie bestimmen, ab wann Lärm als gefährlich gilt und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Ab einem Lärmpegel von 80 dB(A) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden über die Risiken aufzuklären und geeigneten Gehörschutz bereitzustellen. In diesem Bereich ist das Tragen von Gehörschutz zwar noch freiwillig, doch bereits hier können dauerhafte Geräusche das Gehör belasten.
Erreicht der Geräuschpegel 85 dB(A) oder mehr, besteht Tragepflicht für Gehörschutz. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Lärmreduktion ergreifen. Dazu zählen die regelmäßige Wartung und Optimierung von Maschinen, der Einsatz lärmarmer Werkzeuge oder eine angepasste Arbeitsplatzgestaltung, um die Schallbelastung zu senken.
Wichtig ist: Die Grenzwerte orientieren sich nicht nur an der Lautstärke, sondern auch an der Dauer der Lärmbelastung. Der durchschnittliche Lärmexpositionspegel über eine Achtstundenschicht innerhalb einer Arbeitswoche darf 80 dB(A) nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, muss der Arbeitgeber tätig werden und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
Wie Lärm das Gehör schädigt
Unser Gehör ist ein hochsensibles Sinnesorgan, das täglich eine Vielzahl von Geräuschen verarbeitet. Doch zu viel Lärm am Arbeitsplatz kann dieses fein abgestimmte System dauerhaft beeinträchtigen. Bei Hörsysteme Mengede begegnen wir häufig Menschen, die durch langjährige Lärmbelastung erste Anzeichen eines Hörverlusts bemerken, oft, ohne den Zusammenhang sofort zu erkennen.
Das Ohr besteht aus drei Bereichen: dem äußeren Ohr, das den Schall aufnimmt, dem Mittelohr, das die Schwingungen weiterleitet, und dem Innenohr, in dem die Schallwellen in elektrische Signale umgewandelt werden. Diese Signale werden über den Hörnerv an das Gehirn weitergegeben. Vor allem die feinen Haarzellen im Innenohr sind dabei empfindlich, sie können durch laute Geräusche leicht geschädigt werden.
Bei temporären Hörschäden kann sich das Gehör nach einer gewissen Ruhephase wieder erholen. Typische Anzeichen sind ein dumpfes Hören oder ein leichtes Pfeifen im Ohr nach lauten Tätigkeiten. Werden die Ohren jedoch über längere Zeit Lärm ausgesetzt, können die Haarzellen im Innenohr unwiederbringlich zerstört werden. Das führt zu dauerhaften Hörminderungen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
Erste Symptome, die auf eine Lärmschädigung hindeuten, sind Ohrensausen, Tinnitus oder ein Nachlassen des Hörvermögens. Besonders gefährlich ist, dass diese Warnzeichen häufig ignoriert werden. Daher ist es wichtig, schon bei den ersten Auffälligkeiten einen Hörtest durchführen zu lassen.
Wir von Hörsysteme Mengede empfehlen, das Gehör regelmäßig prüfen zu lassen und auf professionellen Gehörschutz zu setzen, vor allem dann, wenn Sie häufig Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. So können Sie Ihr Hörvermögen langfristig erhalten und aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun.
Wie wir Ihnen helfen können

Wer regelmäßig Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, sollte sein Gehör nicht dem Zufall überlassen. Wir von Hörsysteme Mengede wissen, wie wichtig es ist, das Gehör frühzeitig zu schützen und individuell abgestimmte Lösungen zu finden. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Hörgesundheit langfristig zu bewahren.
In unserer Beratung nehmen wir uns Zeit, um Ihre persönliche Lärmsituation genau zu analysieren. Denn jede Arbeitsumgebung stellt unterschiedliche Anforderungen, ob in einer lauten Werkhalle, im Handwerk, im Verkehr oder im Großraumbüro. Auf dieser Grundlage empfehlen wir Ihnen den passenden individuellen Gehörschutz, der nicht nur optimal sitzt, sondern auch höchsten Tragekomfort bietet.
Darüber hinaus führen wir regelmäßige Hörtests durch, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. So können wir gezielt Maßnahmen ergreifen, bevor dauerhafte Hörschäden entstehen.
FAQ
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Zainab Ismail
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