Kurz und knapp

  • Hörgeräte sind empfindliche und wertvolle Geräte, deren Verlust oder Beschädigung erhebliche Kosten verursachen kann. Eine Hörgeräteversicherung schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Risiken durch Diebstahl, Verlust, Bedienfehler oder Unfallschäden.
  • Je nach Anbieter und Tarif unterscheiden sich Leistungen, Laufzeiten und Selbstbeteiligungen, ein genauer Vergleich lohnt sich. Wichtig ist, dass der Neuwert versichert ist und auch Zubehörteile im Schutz enthalten sein können.
  • Viele Versicherer bieten flexible Modelle mit sofortigem Versicherungsschutz, auch ohne Gesundheitsfragen.

Was spricht für eine Hörgeräteversicherung?

Versicherung für Hörgeräte
Hörgeräteversicherung bei Verlust, Diebstahl oder Defekt

Hörgeräte sind hochsensible technische Geräte, die nicht nur maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, sondern auch einen gewissen finanziellen Wert haben. Ganz gleich, ob die Kosten durch die Krankenkasse oder privat getragen werden, ein Hörsystem ist eine Investition, die gut geschützt sein sollte.

Viele wissen nicht:

Zwar haben gesetzlich Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät, doch was passiert, wenn das Gerät vorher beschädigt wird oder verloren geht? In solchen Fällen prüft die Krankenkasse den Einzelfall und übernimmt häufig nicht den vollen Ersatzwert. Das kann für die Betroffenen mit hohen Zusatzkosten verbunden sein.

Gerade deshalb ist eine Versicherung für Hörgeräte sinnvoll.

Sie hilft, das finanzielle Risiko bei Verlust, Diebstahl oder Defekt zu minimieren und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall schnell wieder mit einem funktionierenden Hörsystem versorgt werden.

Wenn sich Ihr Hörvermögen in letzter Zeit verschlechtert hat oder Sie bereits unter einer diagnostizierten Hörschwäche leiden, ist es wahrscheinlich, dass Sie bald ein Hörgerät benötigen. Auch bei Tinnitus kann ein Hörgerät hilfreich sein, denn es kann die belastenden Ohrgeräusche mildern. In beiden Fällen lohnt es sich, frühzeitig über zusätzlichen Schutz nachzudenken, denn eine Hörgeräteversicherung ist sinnvoll, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Was deckt eine Hörgeräteversicherung ab?

Je nach Anbieter kann der Leistungsumfang einer Hörgeräteversicherung unterschiedlich ausfallen. In der Regel stehen Ihnen verschiedene Tarifmodelle zur Auswahl, die sich in ihrem Schutzumfang unterscheiden. Doch eines haben die meisten gemeinsam: Sie bieten einen soliden Schutz vor den häufigsten Schadensfällen, ein weiterer Grund, warum eine Versicherung für Hörgeräte sinnvoll ist.

Typische Leistungen einer Hörgeräteversicherung sind unter anderem:

  • Schäden durch Unfälle

  • Reparaturkosten infolge von Verschleiß

  • Bedienfehler oder unbeabsichtigte Beschädigungen

  • Verlust des Hörgeräts

Darüber hinaus bieten einige Versicherungen noch weitergehende Absicherungen, beispielsweise gegen:

  • Schäden durch Wasser

  • Schäden durch Schweiß oder Ohrenschmalz

  • Schäden, die durch Haustiere verursacht werden

  • Diebstahl

Eine Hörgeräteversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Hörsystem möglichst langfristig und sorgenfrei nutzen möchten. Gerade im Alltag kann schnell etwas passieren, sei es beim Sport, im Beruf oder im Umgang mit Kindern oder Tieren.

So funktioniert eine Hörgeräteversicherung

Der Abschluss einer Hörgeräteversicherung ist in der Regel unkompliziert. Oft bieten Hörakustiker direkt beim Kauf eine passende Versicherung an, so auch wir bei Hörsysteme Mengede. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, lohnt es sich, gezielt nachzufragen. Denn auch wenn der Versicherungsvertrag nicht mit dem Hörakustiker, sondern mit der Versicherungsgesellschaft selbst geschlossen wird, kann Ihr Akustiker Sie umfassend beraten.

Eine Besonderheit:

Anders als bei vielen anderen Versicherungen zahlen Sie bei der Versicherung für Hörgeräte meist keinen monatlichen Beitrag. Stattdessen fällt die gesamte Prämie zu Beginn an. Diese richtet sich nach dem Kaufpreis des Hörgeräts sowie nach der gewählten Laufzeit. Wer sich für eine kürzere Vertragsdauer entscheidet oder eine Selbstbeteiligung akzeptiert, kann häufig von einem geringeren Beitrag profitieren.

Falls Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, steigt der Beitrag entsprechend an. Wenn Kinder mitversichert werden sollen, kann ein Risikoaufschlag hinzukommen, schließlich sind Hörgeräte im kindlichen Alltag besonderen Belastungen ausgesetzt.

Ein weiterer Punkt: Tritt ein Schadensfall ein, endet die bestehende Versicherung automatisch. Es ist keine gesonderte Kündigung erforderlich. Für ein neues Hörgerät muss dann ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Bevor Sie sich für eine Hörgeräteversicherung entscheiden, empfehlen wir, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Achten Sie besonders auf eventuelle Wartezeiten, idealerweise beginnt der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss.

Worauf Sie bei der Wahl einer Hörgeräteversicherung achten sollten

Hörprüfung in Dortmund Mengede. Hörtest beim Akustiker in Dortmund

Wer sich für eine Hörgeräteversicherung entscheidet, sollte nicht nur auf den Preis achten. Denn auch die Vertragsdetails machen einen großen Unterschied. Damit Sie im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind, lohnt es sich, einige Punkte genauer zu betrachten. Eine Versicherung für Hörgeräte ist sinnvoll, wenn sie zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Hier zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten:

1. Wie schnell und einfach erfolgt die Schadensregulierung?

Im Falle eines Schadens möchten Sie natürlich schnell Ersatz. Bei einigen Anbietern steht Ihnen ein persönliches Serviceteam zur Seite. Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise wie eine Diebstahlanzeige oder einen Fundbürobeleg einreichen. Achten Sie darauf, dass die Abwicklung für Sie möglichst unkompliziert verläuft.

2. Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?

Eine gute Versicherung zeichnet sich durch geringe Selbstbeteiligungen aus. Empfehlenswert ist ein fester Eigenanteil von maximal 250 Euro, auch bei teuren Hörgeräten über 2.500 Euro. Bei Reparaturen liegt die Selbstbeteiligung in der Regel zwischen 30 und 40 Euro. Es gibt aber auch Modelle, die bei Reparaturen vollständig auf einen Eigenanteil verzichten.

3. Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Da die Krankenkasse im Schnitt alle sechs Jahre ein neues Hörgerät bezuschusst, sollte auch der Versicherungsschutz diesen Zeitraum abdecken.

4. Was ist alles versichert?

Vergleichen Sie den genauen Leistungsumfang: Verlust, Diebstahl, Bedienfehler und Unfallschäden sind in vielen Policen enthalten. Seltener hingegen sind Schäden durch Wasser, Schweiß, Cerumen oder Haustiere mitversichert. Eine umfassende Absicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Hörgeräte im Alltag stark beanspruchen.

5. Neuwert oder Zeitwert?

Achten Sie darauf, dass die Versicherung den Neuwert Ihres Hörgeräts absichert, nicht den sogenannten Zeitwert, der mit jedem Jahr sinkt. Idealerweise sind auch Zubehörteile wie Fernbedienungen, Bluetooth-Streamer oder Ladestationen mitversichert.

FAQ

Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung anfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Einige Versicherer übernehmen Reparaturkosten sogar komplett ohne Eigenanteil. Viele Versicherungen rechnen den sogenannten Zeitwert ab, das bedeutet: Der Erstattungsbetrag wird vom ursprünglichen Hörgerätepreis berechnet und jährlich um 10 bis 20 Prozent reduziert. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Häufig wird die Frage gestellt, ob eine Hausratversicherung den Verlust oder Schaden eines Hörgeräts abdeckt. Die Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Zwar schützt eine Hausratversicherung das Inventar Ihrer Wohnung, doch Hörgeräte sind oft explizit ausgeschlossen, insbesondere, wenn sie unterwegs verloren gehen oder durch Bedienfehler beschädigt werden. Auch bei Eigenverschulden innerhalb der eigenen vier Wände kommt die Hausratversicherung in der Regel nicht für den Schaden auf. Daher ist eine gezielte Hörgeräteversicherung sinnvoll, um wirklich umfassend abgesichert zu sein.

Ob Sie Gesundheitsangaben machen müssen, hängt vom gewählten Versicherer ab. Einige Anbieter verlangen vor Vertragsabschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen, um das individuelle Risiko besser einschätzen zu können. Diese Angaben sind in solchen Fällen verpflichtend. Die Versicherer nutzen diese Informationen, um den passenden Versicherungsschutz für Ihre Hörgeräte zu ermitteln und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit künftiger Leistungsansprüche zu bewerten. Nicht jeder Anbieter stellt solche Anforderungen, es lohnt sich daher, die Bedingungen genau zu prüfen.

Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Anbieter für Ihre Hörgeräteversicherung sind, haben Sie eine breite Auswahl. Etablierte Versicherer wie HUK, ERGO, Debeka, Allianz oder Nürnberger bieten entsprechende Policen an. Bei Hörsysteme Mengede helfen wir Ihnen auf Wunsch gerne dabei, die verschiedenen Optionen zu bewerten.

Auch wenn eine Versicherung für Hörgeräte sinnvoll ist, gilt es zu beachten, dass nicht jeder Schadensfall abgesichert ist. So sind typische Abnutzungserscheinungen und allgemeiner Verschleiß in der Regel nicht mitversichert. Schäden durch natürlichen Schweiß oder Ohrenschmalz sind ebenfalls häufig ausgeschlossen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Wenn bereits ein anderer Versicherungsvertrag besteht, der denselben Schaden abdeckt, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Zudem leisten viele Versicherer im Schadensfall lediglich nach dem Zeitwert, das heißt: Der aktuelle Wert des Geräts unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung ist entscheidend für die Höhe der Erstattung. Die genauen Ausschlüsse entnehmen Sie am besten den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Interesse geweckt?

Mitarbeiterin

Zainab Ismail
(Filialleitung)

Vereinbaren Sie heute noch einen unverbindlichen Beratungstermin bei Hörsysteme Mengede.
Ihr Spezialist für Hörgeräte in Dortmund.